Ambulante Dienste
Adresse:
Postfach 43
58286 Wetter
Tel.: 01621372533
Ansprechpartnerin: Frau Claudia Willecke 
E-Mail: info@tse-wetter-ruhr.de


Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII
 
Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) richtet sich an Familien, die aus eigener Kraft heraus ihre Schwierigkeiten nicht lösen können, um familiäre Stabilität zu erreichen.
 
Die sozialpädagogische Familienhilfe kann dabei beraten, vermitteln und entlasten in:
- Familienkrisen
- Erziehungsfragen
- Verbesserung der materiellen Grundlagen
- Vermittlung zu Behörden, Schule, Kindergarten, Nachbarn etc.
- sinnvolle Freizeitgestaltung
 
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe, die über das Jugendamt beantragt und organisiert wird. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt, d. h. auf 1 - 2 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.
 
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist kein therapeutisches Angebot von Drogen- und Alkoholabhängigkeit.
 
Die sozialpädagogische Familienhilfe wird von Dipl.-Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen durchgeführt.
 
Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer § 30 SGB VIII
Die Erziehungsbeistandschaft ist ein sozialpädagogisches Hilfsangebot, das auf die Unterstützung der/des Minderjährigen abzielt. Es findet selbstverständlich eine Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, mit dem Ziel einer positiven Beziehungsklärung, statt. Neben den familiären Bezügen, findet auch das soziale Umfeld des Minderjährigen Berücksichtigung.


Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII
Die intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ist ein ambulantes Jugendhilfeangebot für Jugendliche zur sozialen Integration und zur Entwicklung einer eigenverantwortlichen Lebensführung.
Sie findet im Haushalt der Jugendlichen oder in der Herkunftsfamilie statt und ist von der Mitwirkung des jungen Menschen abhängig.
 
Hilfe für junge volljährige
Nachbetreuung

§41 SGB VIII
Über diese Hilfeform werden junge Volljährige angesprochen, die Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen.
Hierunter ist insbesondere zu verstehen:
-    Hilfe bei der Haushaltsführung
-    Hilfe in Krisensituationen
-    Hilfe und Unterstützung im Umgang mit finanziellen Möglichkeiten
-    Bewältigung von Alltagssituationen
-    Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen
-    Erlernen und Entwickeln von Persönlichen Strategien zur Lebensführung
-    Vermittlung von Angeboten zur Bewältigung der eigenen Biographie
 
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen und Familienentlastender Dienst nach § 20 SGB VIII, kurz FED.
Dieses Angebot richtet sich an Familien, die aus eigener Kraft die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder nicht gewährleisten können. Die Hilfe wird im Haushalt der Familie geleistet und hat eher pragmatischen Charakter.mailto:info@tse-wetter-ruhr.de?subject=Familienhilfeshapeimage_1_link_0
Trägerverein Soziale Einrichtungen Wetter (Ruhr) e.V. (TSE)Startseite.html

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